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FAQ

Fragen & Antworten

Allgemeine Fragen

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen unserer Patienten. Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne persönlich oder per Telefon an uns.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt halbjährlich, also zweimal im Jahr, die umfassende Kontrolle der Zähne und Mundhöhle. Dies sollten Sie mindestens einmal im Jahr in Anspruch nehmen - nur so können Sie sicher sein, dass sich Ihr Gebiss in gutem Zustand befindet. Ihr Zahnarzt kann Sie nämlich schon vor dem Auftreten von Erkrankungen wie Karies oder einer Parodontitis auf etwaige Problemstellen hinweisen und Ihnen Tipps zur besseren Pflege geben. Außerdem ist der regelmäßige Zahnarztbesuch wichtig, um Ihr Bonusheft zu vervollständigen. Zudem steht Ihnen einmal im Jahr die Entfernung von Zahnstein zu. Dazu zählt jedoch nicht die gründliche Reinigung aller Zahnoberflächen, die Politur und Fluoridierung, sowie eine Kontrolle und Anleitung zur Verbesserung der häuslichen Mundhygiene. Diese Leistungen gehören zur professionellen Zahnreinigung, welche vom Patienten selbst bezahlt werden muss.

Je nach Krankenversicherung wird Ihnen ein Teil der Kosten oder sogar die gesamte Reinigung erstattet. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse. Wir empfehlen Ihnen, 1-2 mal im Jahr die professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen, um Krankheiten vorzubeugen.